Die Bestattung

Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst, bei dem die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet und den gekreuzigten und auferweckten Herrn Jesus Christus verkündigt. Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen der evangelischen Kirche angehört haben. Nicht getauft verstorbene Kinder werden kirchlich bestattet, wenn ihre der Kirche angehörenden Eltern es wünschen. Waren die Verstorbenen nicht Glieder evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen unter Umständen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn dies aus seelsorgerlichen Gründen angezeigt erscheint. Die kirchliche Bestattung kann nicht stattfinden, wenn die Verstorbenen sie ausdrücklich abgelehnt haben.


Das Beerdigungsinstitut vereinbart mit dem Friedhofsamt im Einvernehmen mit den nächsten Angehörigen und mit der für die Bestattung zuständige Pastorin oder dem zuständigen Pastor den Termin der Bestattung. Der Bestattungsgottesdienst findet in der jeweiligen Friedhofskapelle oder in der Feierhalle des Beerdigungsinstituts statt. Anschließend wird der Verstorbene zu seinem Grab begleitet und bestattet. Hierbei werden weitere Gebete gesprochen. Es besteht dann die Möglichkeit, dass Angehörige oder Freunde ein Wort sagen. Dies sollte mit der Pastorin bzw. dem Pastor vereinbart werden. Wenn kein Bestattungsgottesdienst in der Kapelle stattfinden soll, ist es auch möglich, dass bei der Beisetzung der Verstorbene begleitet und ausgesegnet wird und einige Wort am Grab gesprochen werden. Dies ist dann in der Regel ein verkürzter Bestattungsgottesdienst am Grab.


Manchmal ist es möglich und gut, wenn mit den Sterbenden noch ein Gebet gesprochen oder das Abendmahl gefeiert wird. Dazu ist es notwendig, mit dem Pastor zu sprechen und um einen Besuch zu bitten. Dies ist auch möglich, wenn man die Aussegnung wünscht, bevor das Beerdigungsinstitut den Verstorbenen abholt.