Gemeindeorgane

Die Ev. St.-Markus-Gemeinde wird durch die Bauherren beziehungsweise Bauherrinnen der Gemeinde repräsentiert. Die Verantwortung für Seelsorge und die theologische Arbeit in der Gemeinde trägt der Pastor oder die Pastorin. Die Grundsatzentscheidungen über die geistliche Ausrichtung der Gemeinde und auch die Gottesdienstordnung werden im Kirchenvorstand und im Konvent besprochen und beschlossen.

Die Ev. St.-Markus-Gemeinde wird durch ihre demokratisch gewählten Gremien geleitet. Alle Gemeindeglieder, die sich in die Wählerliste eintragen lassen, werden zur Gemeindeversammlung eingeladen. Die Gemeindeversammlung wählt den Konvent. Der Konvent wiederum wählt die Bauherren und Bauherrinnen, den Kirchenvorstand und die Vertreter in den Kirchentag der Bremischen Evangelischen Kirche. Auch die Wahl von Pastoren oder Pastorinnen findet im Konvent statt.


Gemeindeversammlung

In der Gemeindeversammlung werden die Jahresberichte entgegengenommen und Wahlen in den Konvent durchgeführt. Die Versammlungen sind öffentlich und alle haben die Möglichkeit, sich nach aktuellen Entwicklungen im Gemeindeleben zu erkundigen und Anregungen weiterzugeben. Die Gemeindeversammlung trifft sich in der Regel einmal im Jahr. Jeder, der am gemeindlichen Leben teilnimmt, sich zur Gemeinde zugehörig weiß und die Gemeindeordnung bejaht, sollte sich in die Wählerliste der Gemeinde eintragen lassen. Es wird dann zur jährlichen Gemeindeversammlung eingeladen, die an einem Sonntag im Januar oder Februar im Anschluss an den Gottesdienst stattfindet. Wer in die Wählerliste aufgenommen werden kann, steht in der Gemeindeordnung in § 9. Den ausgefüllten Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste kannst du im Gemeindebüro abgeben.


Konvent

Dieses Gremium trifft sich mindestens zweimal im Jahr, um den Haushalt zu verabschieden und Wahlen in den Kirchenvorstand vorzunehmen. Auch die Wahl bei Wechsel des Pastors oder der Pastorin, die Errichtung neuer Stellen und die Entscheidung über den Verkauf oder Ankauf von Gebäuden oder Grundstücken ist Sache des Konvents. Vom Konvent werden auch Initiativen und Impulse für die Gemeindearbeit erwartet. Im Konvent sind in der Regel solche Gemeindeglieder, die an verschiedenen Stellen in der Gemeinde auch mitarbeiten, die Gruppen der Gemeinde repräsentieren und gemeinsam auch die Gottesdienste der Gemeinde feiern.


Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand besteht zurzeit aus 11 Personen. Er wird geleitet von den Bauherren oder Bauherrinnen; so nennt sich das Amt der Person, die nach unserer Gemeindeordnung zugleich ehrenamtlich dem Kirchenvorstand, Konvent und der Gemeindeversammlung vorsitzt. Der Kirchenvorstand berät über die geistlichen Ziele und die Ausrichtung der Gemeinde, die Gottesdienstordnung und -gestaltung, Personal-, Wirtschafts- und Baufragen. Da nur noch die Hälfte der hauptamtlichen Mitarbeitenden von früheren Jahren für die Durchführung der Arbeit zur Verfügung steht, wird sehr viel Arbeit von den Kirchenvorstehenden selber durchgeführt und die Arbeit der vielen anderen Ehrenamtlichen von ihnen koordiniert.


Bauherr und Bauherrin

Das Amt des Bauherren oder der Bauherrin ist das höchste Ehrenamt in der Gemeinde. Es werden in der Regel zwei Personen aus dem Konvent gewählt. Gemeinsam vertreten sie die Gemeinde in allen rechtlichen und vertraglichen Angelegenheiten. Im jährlichen Wechsel ist jeweils eine der beiden Personen der verwaltende Bauherr oder die verwaltende Bauherrin. Diese steht dem Kirchenvorstand, dem Konvent und der Gemeindeversammlung vor. Die Arbeit für die Gemeinde wird neben dem Beruf erledigt. Die Amtszeit beträgt in der Regel 6 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.