Die Trauung

Die evangelische Trauung wird in festlicher Atmosphäre am häufigsten in der Kirche gefeiert. Diese findet nach Eheschließung auf dem Standesamt statt und wir als Kirchengemeinde wollen, dass dieser Tag für Sie unvergesslich schön wird. An diesem Tag gibt sich das Brautpaar in einer feierlichen Zeremonie das „Ja“ vor Gott und bezeugt damit, in Liebe miteinander und unter dem Segen Gottes leben zu wollen. In Texten, Liedern und der Predigt, die sorgfältig und persönlich ausgewählt und vorbereitet werden, wird die Hoffnung ausgedrückt, dass die Liebe der beiden wachse.

Wer kann kirchlich heiraten?

Mindestens ein Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche sein. Ist ein Partner katholisch, kann ein Traugottesdienst zusammen mit dem katholischen Pastor gehalten werden.

Was sollten Sie tun?

Wenden Sie sich frühzeitig vor ihrem gewünschten kirchlichen Trautermin an Pastor Andreas Hamburg (0151/59418073). Es empfiehlt sich, mindestens ein halbes Jahr zuvor Kontakt aufzunehmen. Im Gespräch werden sowohl die christliche Aspekte der Ehe erörtert als auch der persönliche Ablauf der Trauung entworfen und die Grundlage für die Ansprache gelegt, damit die Einmaligkeit jeder Trauung noch mehr zum Vorschein kommt.  

An wen wenden Sie sich bei einer ökumenischen Trauung?

Sie wenden sich sowohl an die evangelische Pastorin bzw. den Pastor sowie an den katholischen Kollegen. Findet der Gottesdienst in der evangelischen Kirche statt, brauchen Sie eine Bescheinigung („Dispens“) des katholischen Pfarramtes, damit ihre Ehe auch von der Katholischen Kirche offiziell anerkannt wird. Dies ist auch nötig, wenn sich die Ehepartner auf eine evangelische Trauung einigen, an der kein katholischer Pastor mitwirkt, da sonst die Eheschließung von der katholischen Kirche nicht anerkannt wird.

Wo können Sie kirchlich heiraten?

Kirchliche Trauungen finden als öffentlicher Gottesdienst in der Kirche statt, aber auch hier kann es Ausnahmen geben. Falls Sie in einer anderen Kirche und mit einem anderen Geistlichen heiraten möchten, sollte eine formelle Erlaubnis („Dimissoriale”) bei der Ortspastorin bzw. dem Ortspastor eingeholt werden.