Waren die Verstorbenen nicht Glieder evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen unter Umständen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn dies aus seelsorgerlichen Gründen angezeigt erscheint. Die kirchliche Bestattung kann nicht stattfinden, wenn die Verstorbenen sie ausdrücklich abgelehnt haben.