Wenn ein Ehepartner nicht Mitglied einer christlichen Kirche ist, muss er sich im Traugespräch bereit erklären, das christliche Verständnis der Ehe zu achten. (In der Markus-Gemeinde gibt es dadurch eine kleine Änderung im Gottesdienstablauf. Da das Ja zum Ehepartner auf dem Standesamt ausgedrückt wird, in der kirchlichen Trauung die Ehepartner mit dem Ja-Wort bekennen, dass sie einander aus Gottes Hand nehmen und nach Gottes Gebot und Verheißung miteinander leben wollen, entfällt dies Versprechen, wenn ein Partner selber keiner christlichen Kirche oder Gemeinschaft angehört, sondern nur das christliche Eheverständnis seines Partners achtet. Es wird also keiner zum Bekenntnis verpflichtet, es erhält aber jeder mit seinem Partner die Zusagen aus Gottes Wort und den Segen für die Ehe.)