Die Gemeindeversammlung trifft sich in der Regel einmal im Jahr. Jeder, der am gemeindlichen Leben teilnimmt, sich zur Gemeinde zugehörig weiß und die Gemeindeordnung bejaht,
sollte sich in die Wählerliste der Gemeinde eintragen lassen.
Er wird dann zur jährlichen Gemeindeversammlung eingeladen, die an einem Sonntag im Januar oder Februar im Anschluß an den Gottesdienst stattfindet.
Wer in die Wählerliste aufgenommen werden kann, steht in der Gemeindeordnung in § 9.
Den Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste können Sie anklicken (Link), ausfüllen, ausdrucken und im Gemeindebüro abgegen.
In der Gemeindeversammlung werden die Jahresberichte entgegengenommen und Wahlen in den Konvent durchgeführt.
Die Versammlungen sind öffentlich und jeder hat die Möglichkeit, sich nach aktuellen Entwicklungen im Gemeindeleben zu erkundigen und Anregungen weiterzugeben.
E-mail an die Gemeindeversammlung senden.